Wir GRÜNEN hätten erwartet, dass sich der Stadtrat mit dem Massnahmenkatalog auseinandersetzt, welche das OK Klimabewegung Olten am 13. Juni 2019 dem Stadtpräsidenten überreicht hat und der 37 konkrete Vorschläge enthält. Wir sind enttäuscht und irritiert, dass der Stadtrat in seinem Bericht und in den Beschlüssen nirgendwo darauf eingeht.

Wir GRÜNEN wollen nicht bloss ein Klimaziel (Netto-Null 2040) für die Stadtverwaltung, wir wollen ein Klimaziel für die Stadt.

Wir GRÜNEN unterstützen die elf Massnahmen der Strategie. Wir erwarten jedoch weitere und machen entsprechende Vorschläge oder Vorstösse.

Die Massnahmenblätter (Anhang zum Schlussbericht) bieten eine sehr gute, systematische Orien-tierung. Sie sollen immer wieder zu Rate gezogen und aktualisiert werden (z.B. die Berechnung der Kosten oder des CO2-Reduktionspotenzials).

2040 ist ein zu später Zeitpunkt für das Netto-Null-Ziel – die Stadt Olten muss dieses Ziel früher erreichen.

Wir vermissen die Wahl und Präzisierung von Etappenzielen. Der Stadtrat hat einzig ein generelles Zwischenziel 2029 (direkte CO2– Emissionen bei knapp der Hälfte gegenüber 2020) formuliert. Aus Sicht der GRÜNEN kann der Absenkpfad nicht linear sein, sondern muss in den ersten Jahren steiler erfolgen.

Wir fordern – beginnend mit dem Jahr 2019, zu dem die Daten erhoben wurden – separat ausgewiesene Absenkpfade für die beiden Hauptverursachergruppen Gebäude und Fahrzeuge. Und wir fordern mindestens zwei messbare, ehrgeizige Etappenziele: Halbierung bis 2027, Reduktion um drei Viertel bis 2032. Die Fortschritte sind jährlich mit einer CO2-Bilanz auszuweisen.

Der Vergleich 2030 mit 2050 (Kapitel 4.1 des Schlussberichts) gibt wenig her. Wenn schon müsste zwischen 2030 und 2040 vergleichen werden. Wenn der Bundesrat das Netto-Null-Ziel für das ganze Land auf 2050 gesetzt hat (nach Ansicht der GRÜNEN ist das zu spät), dann muss die öffentliche Hand, müssen insbesondere Energiestädte lange vorher dieses Ziel erreichen.

Mit den im Schlussbericht (Kap. 2.1) definierten Systemgrenzen sind wir darum nur teilweise einverstanden: Wir können die Begrenzung auf die Verwaltungseinheiten der Einwohnergemeinde als Referenz für den Datennachweis der aktuellen CO2-Mengen akzeptieren, nicht aber eine solche Begrenzung für den Blick in die Zukunft. Wir erwarten Handlungen und Entscheide, die bewirken, dass auf Stadtgebiet ganz generell der durch Menschen verursachte CO2-Ausstoss gegen Null geht.

Wir vermissen das Thema «Materialflüsse» bzw. Beschaffungswesen. In Kapitel 2.3 «Indirekte Emissionen» wird zu Recht darauf verweisen, dass viele Emissionen ausserhalb von Olten anfallen. Bei allen Beschaffungen muss Nachhaltigkeit allgemein und ein geringstmöglicher Ausstoss von CO2-Äquivalenten im Speziellen oberste Priorität erhalten. Das gilt insbesondere bei allen Tief- und Hochbauvorhaben, bei Informatikanschaffungen, bei der Anschaffung von Verbrauchsmaterialien (u.a. Abfallvermeidung) sowie bei allen Entsorgungs- resp. Wiederverwertungsaufgaben.

Die Pensionskasse muss mit ihrer Geldanlagepolitik ehrgeiziger werden. Es kann nur ein Anfang sein, wenn 25% der Anlagen ESG-konform sind. Die Stadt soll darauf hinwirken, dass die PK weitere Etappen bis zu einer 100%-ESG-Konformität definiert.
Bei Stossrichtung 3 «Finanzen» kann es nicht nur um die Anlagestrategie der PK gehen. Auch die Bankverbindungen der Stadt selbst sind zu hinterfragen, Beteiligungen und Fondseinlagen ggf. auszuwechseln.

Die Argumentation bezüglich Pendlerverhalten des städtischen Personals (S. 9 im Schlussbericht) ist zu defensiv. Mit Anreizsystemen einerseits, Aufhebung von Privilegien (Gratis-Abstellplätze für MfZ, z.B. bei Schulhäusern) kann viel erreicht werden. Massnahme M1 ist diesbezüglich zu ergän-zen. Diesbezügliche Konzepte sollen nicht nur für die Verwaltungsangestellten i.e.S., sondern auch für Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal, für Angestellte der stadtnahen Betriebe und für Behördenmitglieder gelten. Massnahme V1 ist entsprechend zu ergänzen.

Zum Thema Erneuerungszyklen (v.a. Heizungen und Fahrzeuge): Wir sind einverstanden damit, dass nicht unnötig Werte vernichtet werden, indem z.B. Heizsysteme oder Fahrzeuge lange vor ihrer «Ablaufzeit» stillgelegt und ersetzt werden. Allerdings reicht es nicht aus festzuhalten, dass man dann nach Ablauf der Nutzungs-/Lebensdauer die Ersatzsysteme gemäss dannzumal vorliegenden technischen Standards anschaffen oder einrichten will.
Es gibt schon vorher – ab sofort – bedeutende Reduktionsmöglichkeiten: Im Gebäudebereich mit Dämmungen, bei der Energiequelle «Gas» mit dem Bezug von 100% Biogas (Seite 12 zaghaft angedeutet) sowie ergänzend zu bestehenden Wärmequellen die Nutzung von Dächern und Fassaden zur Energieerzeugung: Es geht nicht nur ums Heizen, sondern auch ums Kühlen und um Warmwasser. Auch bei den Fahrzeugen gibt es vor Ende ihrer Lebensdauer ein klares Potenzial: optimierte Einsatzplanung (auch gemeindeübergreifend), schonende Fahrweise, Vermeiden von Leerfahrten.

Umstellung auf 100% Biogas: Den Start soll ab sofort der BHKW-Wärmeverbund machen. In einer nächsten Etappe (nach 2-3 Jahren) sollen alle Schulhaus- und Kindergartenanlagen folgen.

Zum Thema Strom: Seite 6 im Schlussbericht wird darauf hingewiesen, dass die Stadt nur Strom aus erneuerbaren Quellen und Atomstrom nutze und darum CO2-neutral sei. Atomstrom ist – unter Beachtung der indirekten Emissionen – alles andere als CO2-neutral! Die GRÜNEN fordern, dass die Einwohnergemeinde ab spätestens 2023 zu 100% erneuerbaren Strom bezieht. Zudem gibt es weiterhin viel Effizienzpotenzial bei strombetriebenen Vorgängen. Dieses zu realisieren ist wichtig, weil der Strom auch zur Substitution von fossiler Energie benötigt wird.

«Netto» weist daraufhin, dass es nicht nur um den Ausstoss von Treibhausgasen geht, sondern auch um die Bindung von CO2 mit geeigneten Massnahmen. Der Bericht sagt dazu nichts aus. Es gibt Möglichkeiten auf kommunaler Ebene, und Olten soll sie ausschöpfen: Begrünungen von Gebäuden und Dächern; mehr Bäume in der Innenstadt, Holz aus Baumaterial. Die Einwohnergemeinde soll mit der Bürgergemeinde aktiv zusammenarbeiten, denn auch diese kann einen Beitrag leisten (z.B. Walderneuerung).

Abschliessend in Kurzform, welche nächsten elf Massnahmen die GRÜNEN erwarten:

  • Ü5 CO2-arme Beschaffung, präzisiert nach Investitionen Tiefbau, Investitionen Hochbau, Informatik, Verbrauchsmaterial (als eigenständige Massnahme, nicht bloss als Teil von Ü1).
  • Ü6 Verminderung von Abfällen, vollständiges Recycling und (eigene) Wiederverwertung: «Abfälle» werden anderswo zu Rohstoff (als eigenständige Massnahme, nicht bloss als Teil von Ü1).
  • Ü7 Massnahmenplan Effizienz im Stromverbrauch; Strom vollständig aus erneuerbaren Quellen.
  • Ü8 Massnahmenplan CO2 binden und absorbieren.
  • G4 12-Jahres-Programm zur Dämmung und Substanzerneuerung öffentlicher Gebäude.
  • G5 8-Jahres-Programm zur Realisierung von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden: für Wärme, Kühlung und Stromproduktion. Kombinieren mit «Smart-Grid»-Anlagen.
  • G6 Bestehende Heizsysteme an erneuerbare Quellen anhängen.
  • V2 Betriebsoptimierungen der Fahrzeuge. Teilen und Auslasten.
  • V3 Mobilitätsplan neu aufgelegt resp. ergänzt: zu jedem der 7 Teilbereiche die CO2-Bilanz ausweisen (mit Zwischenetappen).
  • F2 Sustainable Finance-Strategie: Städtische Geldanlagen und Bankverbindungen anpassen.
  • M3 Städtisches Programm «Stopp Food Waste» (Nahrungsmittel produzieren und transportieren braucht viel Energie; 30% wird bisher weggeworfen). Ein Element davon: eine neue Apéro-Kultur an Stadtanlässen.