„Das wird man doch noch sagen dürfen“ – oft gepaart mit einem rührselig verängstigen Blick. Ja, sagen darfst du noch alles, was strafrechtlich nicht relevant ist: Das ist dein Recht auf Meinungsfreiheit, welches nur in wenigen Punkten aus guten Gründen beschnitten wird (z.B. üble Nachrede, Art 173 StGB). Was es jedoch nicht gibt, ist ein Recht darauf, dass alle deiner Meinung sind. Lange lag die Deutungshoheit „was man sagen darf“ bei der diskriminierenden Mehrheit. Der Widerspruch diskriminierter Minderheiten war in der heilen Welt kaum hörbar. Durch die sozialen Medien werden deren Stimmen jedoch so laut, dass man sie auch am gutbürgerlichen Küchentisch hören kann. Die heile Welt dreht sich schneller und ist im Wandel. Sprache, „was man sagen darf“, Gender – alles verändert sich, da nach und nach immer mehr Perspektiven berücksichtigt werden. Wir müssen lernen, das auszuhalten. Und lernen, Meinungen, die im Widerspruch zu unserer stehen, nicht als persönlichen Affront einzuordnen – sondern als Chance.