Zusammen mit dem Photovoltaik-Anlagen Betreiber in Kestenholz haben wir GRÜNEN (in Vertretung durch Nationalratskandidat Martin Blapp) einen
wichtigen Etappensieg beim Justizdepartement Kt. SO errungen: Das kommunale, absolute formulierte Solarverbot verstösst gegen übergeordnetes Recht:

Martin Blapp: Das Justizdepartement hat dem von mir formulierten
Antrag 2 vollumfänglich stattgegeben, ich bin äusserst erfreut:

Bundesrecht geht vor. Ausserdem sei zu untersuchen, ob das Zonenreglement der Gemeinde Kestenholz mit der absoluten Formulierung «Solaranlagen sind verboten» in §7 (Kernzone), Absatz 4, (bauliche Massnahmen) nicht gegen übergeordnetes Bundesrecht von Art. 18a, Abs 4. RPG) verstösst. Art. 18a. erlaubt keine absoluten Verbote, nur Baubewilligungspflicht. In diesem Fall wäre diese absolute Formulierung ungültig und dieser Passus müsste bei der nochmaligen Beurteilung des Baugesuchs von der Baukommission ausser Anwendung gelassen werden.“

Darüber hinaus ist laut Kanton eine Einschränkung auf Indach-Anlagen unzulässig, wenn Aufdach-Anlagen ein ähnliches Aussehen haben. Eine solche Photovoltaik-Anlage wäre also in Zukunft im Kanton Solothurn neu nun realisierbar, auch wenn es eine Kernzone oder Ortsbildschutzzone betreffen würde.

In der Ortsbildschutzzone von Kestenholz dürfen nun Baueingaben für PVA eine realistische Chance haben, gebaut zu werden, in anderen Dörfern mit einem Verbot ebenfalls. Vorhergehend abgelehnte Baugesuche können unverändert nochmals bei den Bauverwaltungen eingegeben werden, weil nun die Gesetzeslage nun effektiv geändert hat.